Rechtsanwalt für Zivilrecht
Rechtsanwälte für Zivilrecht beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in Streitigkeiten des bürgerlichen Rechts, etwa bei Verträgen, Mietverhältnissen, Erbschaften, Schadensersatz oder Familiensachen. Sie verhandeln außergerichtlich und führen Prozesse vor den Zivilgerichten.
Das Berufsbild
Was macht ein Rechtsanwalt für Zivilrecht?
Im Zivilrecht geht es um Konflikte zwischen Privatpersonen und Unternehmen: ein Vermieter will eine Kündigung durchsetzen, ein Handwerker wartet auf sein Geld, Erben streiten über den Nachlass, ein Käufer verlangt Gewährleistung. Der Arbeitstag besteht zum größten Teil aus Schreibtischarbeit. Anwälte führen Mandantengespräche, sichten Verträge, Rechnungen und Schriftverkehr, prüfen die Rechtslage anhand von Gesetz, Kommentaren und Urteilen und schätzen ein, ob sich ein Streit lohnt. Danach schreiben sie Mahnungen, Vergleichsangebote, Klageschriften und Schriftsätze, rechnen Forderungen und Fristen aus und verhandeln mit der Gegenseite. Kommt es zum Prozess, vertreten sie ihre Mandanten in mündlichen Verhandlungen vor Amts-, Land- oder Oberlandesgericht. Hinzu kommen Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen und die Arbeit mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach. Viele spezialisieren sich, etwa auf Miet-, Erb-, Familien-, Bau- oder Verkehrsrecht.
Wie wird man Rechtsanwalt für Zivilrecht?
Der Weg ist lang und streng geregelt. Am Anfang steht ein Studium der Rechtswissenschaft an einer Universität, das in der Regel fünf Jahre einschließlich Examensvorbereitung dauert und mit der Ersten Juristischen Prüfung endet. Darauf folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst, das Referendariat, mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung und in einer Kanzlei. Erst nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ist die Befähigung zum Richteramt erreicht, die Voraussetzung für die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer. Für die Zulassung ist außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung nötig. Wer den Titel Fachanwalt tragen will, braucht in der Regel drei Jahre Berufspraxis, einen Lehrgang und eine Mindestzahl bearbeiteter Fälle. Einen Quereinstieg gibt es nicht: Wirtschaftsjuristen mit Bachelor oder Master dürfen nicht als Rechtsanwalt auftreten.
Was der Beruf verlangt
Die Ausbildung ist anstrengend, die Staatsexamen gelten als harte Prüfungen, und die Note entscheidet über viele Einstiegschancen. Im Beruf selbst sind lange Tage üblich, in Großkanzleien regelmäßig auch Abende und Wochenenden. Fristen sind unerbittlich, ein Versäumnis kann Haftungsfolgen haben. Mandanten kommen oft in Ausnahmesituationen, etwa bei Scheidung oder Erbstreit, und haben Erwartungen, die sich rechtlich nicht erfüllen lassen. Man muss auch schlechte Nachrichten klar überbringen. Selbstständige tragen das wirtschaftliche Risiko: Kleine Streitwerte bringen nach der gesetzlichen Gebührenordnung wenig ein, Akquise und Buchhaltung kommen zur juristischen Arbeit hinzu. Gefragt sind genaues Lesen, sicherer schriftlicher Ausdruck, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, viele Akten parallel zu führen.
Aussichten
Die Zahl der zugelassenen Anwälte in Deutschland ist hoch, der Markt in Großstädten dicht. Gleichzeitig gehen in den kommenden Jahren viele Inhaber kleiner Kanzleien in den Ruhestand, besonders in ländlichen Regionen fehlen Nachfolger. Große Wirtschaftskanzleien suchen laufend Berufseinsteiger mit sehr guten Examensnoten. Legal-Tech-Anbieter und Inkassodienstleister übernehmen einfache Massenverfahren, etwa bei Fluggastrechten, was für Standardfälle Druck erzeugt. Entwicklungswege sind die Fachanwaltschaft, die Partnerschaft in einer Kanzlei, die eigene Gründung oder der Wechsel in eine Rechtsabteilung, zu einem Verband, in die Justiz oder die Verwaltung.
Aufgaben
- Mandantengespräche führen und Sachverhalte aufnehmen
- Verträge, Schriftverkehr und Belege rechtlich prüfen
- Rechtsprechung und Fachliteratur recherchieren
- Klageschriften, Schriftsätze und Vergleichsvorschläge verfassen
- Mit der Gegenseite und Versicherungen verhandeln
- Mandanten in Gerichtsverhandlungen vertreten
- Fristen überwachen und Akten führen
- Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen
Voraussetzungen
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft mit Erster Juristischer Prüfung
- Zweites Juristisches Staatsexamen nach dem Referendariat
- Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer und Berufshaftpflichtversicherung
- Sicherer schriftlicher und mündlicher Ausdruck
- Sorgfalt im Umgang mit Fristen und Details
- Belastbarkeit bei hohem Arbeitsaufkommen und Zeitdruck
Der Weg in den Beruf
Nach einem etwa fünfjährigen Jurastudium mit Erster Juristischer Prüfung folgt ein zweijähriges Referendariat, das mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschließt. Danach beantragt man die Zulassung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer. Insgesamt dauert der Weg meist sieben bis acht Jahre, eine Fachanwaltschaft kommt frühestens drei Jahre nach der Zulassung hinzu.
Wo man arbeitet
- Einzelkanzleien und kleine Anwaltskanzleien
- Mittelständische Sozietäten
- Große Wirtschaftskanzleien
- Rechtsabteilungen von Unternehmen und Versicherungen
- Verbände wie Mieter- oder Verbraucherorganisationen
Was du als Rechtsanwalt für Zivilrecht verdienst
Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.
- Berufseinstieg
- 5.000 € 3.500 – 11.000 €
- Mit Berufserfahrung
- 6.500 € 4.500 – 14.000 €
- Mit langjähriger Erfahrung
- 8.500 € 5.500 – 20.000 €
Für angestellte Anwälte gibt es keinen Tarifvertrag, das Gehalt hängt vor allem von der Kanzleigröße, dem Standort und den Examensnoten ab: Kleine Kanzleien auf dem Land zahlen oft nur einen Bruchteil dessen, was Großkanzleien in Frankfurt, München oder Düsseldorf bieten. Selbstständige rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder per Stundenhonorar ab, ihr Einkommen schwankt stark mit Streitwerten und Mandantenstamm.
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