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Recht & Beratung

Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsanwaltsfachangestellte organisieren das Büro einer Anwaltskanzlei: Sie führen Akten und Fristen, bereiten Schriftsätze vor, rechnen Gebühren ab und betreiben das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren.

Das Berufsbild

Was macht eine Rechtsanwaltsfachangestellte?

Rechtsanwaltsfachangestellte halten den Betrieb einer Kanzlei am Laufen, damit sich die Anwältinnen und Anwälte auf die juristische Arbeit konzentrieren können. Ein großer Teil des Tages besteht aus Aktenführung: neue Mandate anlegen, Post und Schriftsätze zuordnen, Vorgänge im Kanzleiprogramm erfassen. Zentral ist die Fristenkontrolle. Wer eine Berufungs- oder Klagefrist übersieht, verursacht Schaden, für den die Kanzlei haftet. Deshalb werden Fristen notiert, überwacht und rechtzeitig vorgelegt.

Hinzu kommen Telefonate mit Mandanten, Gerichten und Gegenseite, das Schreiben von Schriftsätzen nach Diktat oder Vorlage und der elektronische Rechtsverkehr über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Rechtsanwaltsfachangestellte erstellen Kostenrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, beantragen Kostenfestsetzungen und betreiben eigenständig gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen. In kleinen Kanzleien gehören auch Buchhaltung, Terminplanung und Büroorganisation dazu.

Wie wird man Rechtsanwaltsfachangestellte?

Der übliche Weg ist eine dreijährige duale Ausbildung in einer Kanzlei mit Unterricht an der Berufsschule. Die Abschlussprüfung findet vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer statt. Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, die meisten Kanzleien erwarten aber mindestens einen mittleren Schulabschluss, häufig auch Abitur. Mit Abitur oder guten Leistungen lässt sich die Ausbildung verkürzen. Studienabbrecher aus der Rechtswissenschaft steigen oft auf diesem Weg ein. Ein Quereinstieg ohne Ausbildung ist als Bürokraft möglich, wegen der Fachkenntnisse im Gebühren- und Verfahrensrecht aber schwierig. Wer bereits in einer Kanzlei arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen als Externe zur Prüfung zugelassen werden.

Was der Beruf verlangt

Der Beruf verlangt Genauigkeit und ein gutes Gedächtnis für Abläufe. Fehler bei Fristen oder Zustellungen haben unmittelbare Folgen. Die Arbeit findet fast ausschließlich am Bildschirm statt, oft unter Zeitdruck, wenn Schriftsätze am letzten Tag einer Frist hinausgehen müssen. Der Umgangston mit Vorgesetzten kann fordernd sein, und Mandanten in Konflikten, etwa bei Scheidungen oder Kündigungen, sind nicht immer freundlich. Die Arbeitszeiten sind meist regelmäßig im Rahmen der üblichen Bürozeiten, Schichtdienst gibt es nicht. Überstunden kommen vor, vor allem in kleinen Kanzleien mit dünner Besetzung. Die Bezahlung liegt gemessen an der Verantwortung eher niedrig, besonders in kleineren Kanzleien.

Aussichten

Die Nachfrage ist hoch. Die Zahl der Ausbildungsverträge ist seit Jahren rückläufig, viele Kanzleien suchen lange nach Fachkräften. Das stärkt die Verhandlungsposition erfahrener Kräfte. Die Digitalisierung verändert den Beruf: Papierakten verschwinden, Kenntnisse in Kanzleisoftware und elektronischem Rechtsverkehr werden vorausgesetzt. Einfache Schreibarbeiten fallen weg, die Gebühren- und Verfahrenskenntnisse bleiben gefragt. Als Aufstieg bietet sich die Fortbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin an, die zur Büroleitung oder Bürovorsteherin qualifiziert. Möglich sind auch eine Zusatzausbildung zur Notarfachangestellten oder ein Wechsel in Rechtsabteilungen von Unternehmen, Versicherungen oder Inkassobüros.

Aufgaben

  • Fristen notieren, überwachen und rechtzeitig vorlegen
  • Akten anlegen, führen und im Kanzleiprogramm pflegen
  • Schriftsätze nach Diktat oder Vorlage erstellen
  • Post über das besondere elektronische Anwaltspostfach versenden und empfangen
  • Kostenrechnungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erstellen
  • Gerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen betreiben
  • Telefonate mit Mandanten, Gerichten und Behörden führen
  • Termine koordinieren und Mandantengespräche vorbereiten

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation
  • Mittlerer Schulabschluss oder Abitur für den Ausbildungsplatz
  • Sichere Rechtschreibung und Ausdrucksfähigkeit im Deutschen
  • Sorgfalt und Zuverlässigkeit im Umgang mit Fristen
  • Sicherer Umgang mit Kanzleisoftware und Textverarbeitung
  • Verschwiegenheit gegenüber Dritten

Der Weg in den Beruf

Der übliche Weg ist eine dreijährige duale Ausbildung in einer Kanzlei und an der Berufsschule, die mit der Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer abschließt. Mit Abitur oder guten Leistungen ist eine Verkürzung auf zweieinhalb oder zwei Jahre möglich. Nach einigen Jahren Berufspraxis kann die Fortbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin folgen.

Wo man arbeitet

  • Rechtsanwaltskanzleien
  • Anwaltsnotariate
  • Rechtsabteilungen von Unternehmen
  • Versicherungen
  • Inkassounternehmen
  • Insolvenzverwaltungen

Was du als Rechtsanwaltsfachangestellte verdienst

Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.

Berufseinstieg
2.500 € 2.200 – 2.900 €
Mit Berufserfahrung
3.000 € 2.600 – 3.600 €
Mit langjähriger Erfahrung
3.700 € 3.200 – 4.600 €

Für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt es keinen allgemein geltenden Tarifvertrag, das Gehalt wird frei verhandelt. Am stärksten hängt es von der Kanzleigröße und der Region ab: Große Wirtschaftskanzleien in Großstädten zahlen deutlich mehr als kleine Kanzleien auf dem Land, und die Fortbildung zur Rechtsfachwirtin hebt das Gehalt spürbar.

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