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Recht & Beratung

Sozialversicherungsrecht

Fachkräfte im Sozialversicherungsrecht prüfen und entscheiden Ansprüche aus Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung und beraten Versicherte und Arbeitgeber zu Beiträgen, Leistungen und Widersprüchen. Sie arbeiten meist bei Sozialversicherungsträgern, seltener in Kanzleien oder bei Rentenberatern.

Das Berufsbild

Was macht eine Fachkraft für Sozialversicherungsrecht?

Im Mittelpunkt steht die Anwendung der Sozialgesetzbücher auf den Einzelfall. Bei einer Krankenkasse heißt das etwa: einen Antrag auf Krankengeld prüfen, Arbeitsunfähigkeitszeiten nachhalten, über eine Reha-Maßnahme entscheiden oder klären, ob eine Beschäftigung versicherungspflichtig ist. Bei der Rentenversicherung werden Versicherungsverläufe geklärt, fehlende Zeiten nachgefordert, Renten berechnet und Bescheide erstellt. Bei Berufsgenossenschaften geht es um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Dazu kommen Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern, die Bearbeitung von Widersprüchen und die Vorbereitung von Verfahren vor dem Sozialgericht. Ein großer Teil der Arbeit ist Schriftverkehr am Bildschirm, ein anderer Teil Beratung am Telefon, per Video oder in der Geschäftsstelle. Wer als Juristin oder Jurist in einer Kanzlei arbeitet, vertritt dagegen Versicherte oder Unternehmen gegen die Träger.

Wie wird man Fachkraft für Sozialversicherungsrecht?

Der häufigste Weg ist die dreijährige duale Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten, wahlweise in der Fachrichtung Kranken-, Renten-, Unfall- oder knappschaftliche Sozialversicherung. Ausgebildet wird direkt beim Träger, die Berufsschule und interne Lehrgänge vermitteln das Recht. Alternativ gibt es duale Bachelorstudiengänge in Sozialversicherung oder Sozialverwaltung, etwa an der Hochschule des Bundes oder an trägereigenen Hochschulen, die für gehobene Sachbearbeitung und spätere Führungsaufgaben qualifizieren. Nach der Ausbildung ist die Fortbildung zur Sozialversicherungsfachwirtin verbreitet. Volljuristen können sich zur Fachanwältin für Sozialrecht weiterbilden, wer selbständig zu Renten berät, braucht eine Registrierung als Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Quereinsteiger aus Verwaltung oder Personalabteilung werden zunehmend eingestellt, müssen aber intern umfangreich geschult werden.

Was der Beruf verlangt

Das Sozialversicherungsrecht ist dicht geregelt und ändert sich ständig, wer hier arbeitet, liest dauerhaft Rundschreiben und Gesetzesänderungen. Die Arbeit verlangt Genauigkeit, denn ein fehlerhafter Bescheid kann für Versicherte existenzielle Folgen haben. Belastend ist oft der Kundenkontakt: Menschen in Krankheit, nach Unfällen oder kurz vor der Rente sind verunsichert oder verärgert, und Ablehnungen müssen trotzdem erklärt werden. Hinzu kommen hohe Fallzahlen, Zeitvorgaben und in manchen Bereichen spürbarer Personalmangel. Die Arbeitszeiten sind dagegen geregelt, Gleitzeit und Homeoffice sind bei vielen Trägern üblich, Schichtdienst gibt es nicht. Wer sich für Recht interessiert, aber nicht gerne liest und am Schreibtisch sitzt, wird hier wenig Freude haben.

Aussichten

Die Nachfrage ist stabil bis steigend. Viele Beschäftigte der Sozialversicherung gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, gleichzeitig nimmt die Zahl der Rentenanträge und Pflegefälle zu. Die Digitalisierung verändert die Arbeit, einfache Vorgänge werden automatisiert, beratungsintensive und strittige Fälle bleiben beim Menschen. Entwicklungswege führen in die Teamleitung, in Widerspruchsstellen, in die Betriebsprüfung, in den Prozessbereich vor Sozialgerichten oder in Fachreferate. Ein Wechsel in Personalabteilungen, Lohnbüros oder zu Rentenberatern ist mit diesem Wissen gut möglich.

Aufgaben

  • Anträge auf Krankengeld, Reha oder Rente prüfen und entscheiden
  • Versicherungsverläufe klären und fehlende Zeiten anfordern
  • Bescheide und Schreiben rechtssicher formulieren
  • Versicherte und Arbeitgeber telefonisch und persönlich beraten
  • Versicherungspflicht und Beiträge von Beschäftigungen beurteilen
  • Widersprüche bearbeiten und Sozialgerichtsverfahren vorbereiten
  • Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern durchführen

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss oder Abitur, für duale Studiengänge meist Hochschulreife
  • Abgeschlossene Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte oder einschlägiges Studium
  • Sicherer Umgang mit Gesetzestexten und schriftlichem Deutsch
  • Sorgfalt und Ausdauer bei Schreibtischarbeit
  • Geduld und Klarheit im Gespräch mit belasteten Menschen
  • Bereitschaft zur laufenden Fortbildung bei Rechtsänderungen

Der Weg in den Beruf

Üblich ist die dreijährige duale Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei einem Sozialversicherungsträger mit Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle. Alternativ führt ein drei- bis dreieinhalbjähriges duales Bachelorstudium in Sozialversicherung oder Sozialverwaltung in die gehobene Sachbearbeitung. Juristen erreichen das Feld über das Jurastudium mit zwei Staatsexamen und optional den Fachanwaltstitel für Sozialrecht.

Wo man arbeitet

  • Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen
  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Anwaltskanzleien mit Schwerpunkt Sozialrecht
  • Rentenberatungen und Sozialverbände

Was du als Sozialversicherungsrecht verdienst

Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.

Berufseinstieg
3.300 € 2.900 – 3.900 €
Mit Berufserfahrung
4.000 € 3.500 – 4.800 €
Mit langjähriger Erfahrung
5.300 € 4.500 – 6.800 €

Bei den Trägern gelten eigene Tarifwerke, etwa der TVöD und TV-DRV-KBS in der Rentenversicherung, der BG-AT bei den Berufsgenossenschaften sowie die Haustarifverträge der AOK, Ersatz- und Betriebskrankenkassen, deshalb hängt das Gehalt vor allem von Entgeltgruppe und Abschluss ab. Deutlich stärker streuen die Gehälter in Kanzleien und Rentenberatungen, wo frei verhandelt wird und Fachanwälte in größeren Kanzleien klar über den Tarifwerten liegen können.

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