Zentrale Praxisanleitung
Zentrale Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter begleiten Auszubildende in der Pflege während ihrer praktischen Einsätze, stations- oder bereichsübergreifend und überwiegend freigestellt von der regulären Patientenversorgung. Sie planen Anleitungen, führen sie durch, bewerten Leistungen und wirken an Prüfungen mit.
Das Berufsbild
Was macht eine Zentrale Praxisanleitung?
In der Pflegeausbildung schreibt das Pflegeberufegesetz vor, dass mindestens zehn Prozent der praktischen Einsatzzeit geplant und strukturiert angeleitet werden. In vielen Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Diensten übernehmen das nicht nur Pflegekräfte auf den Stationen nebenbei, sondern zentrale Praxisanleitungen, die ganz oder teilweise für diese Aufgabe freigestellt sind. Sie sind für mehrere Stationen oder Wohnbereiche zuständig und betreuen oft Dutzende Auszubildende gleichzeitig. Im Alltag heißt das: Erstgespräche zu Beginn eines Einsatzes führen, Lernziele festlegen, gemeinsam mit Auszubildenden Patientinnen und Patienten versorgen und dabei Handgriffe wie Verbandwechsel, Mobilisation oder Medikamentengabe erklären und überprüfen. Dazu kommen Zwischen- und Abschlussgespräche, Beurteilungen, Dokumentation der Anleitungsstunden und die Abstimmung mit der Pflegeschule. Bei der praktischen Abschlussprüfung sind Praxisanleitungen in der Regel als Prüferinnen und Prüfer beteiligt.
Wie wird man Zentrale Praxisanleitung?
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder in einem der früheren Pflegeberufe, dazu mindestens ein Jahr Berufserfahrung im jeweiligen Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre. Hinzu kommt eine berufspädagogische Weiterbildung im Umfang von mindestens 300 Stunden, die berufsbegleitend meist über ein knappes Jahr läuft. Anschließend sind jährlich 24 Stunden Fortbildung Pflicht, um die Qualifikation zu behalten. Für die zentrale Rolle suchen Arbeitgeber häufig Personen mit mehrjähriger Anleitungserfahrung, manchmal auch mit einem Studium in Pflegepädagogik oder Pflegewissenschaft.
Was der Beruf verlangt
Die Arbeit verbindet Pflege und Pädagogik. Wer anleitet, arbeitet weiterhin am Bett und muss fachlich sicher sein, gleichzeitig aber geduldig erklären, Fehler ansprechen und gerecht bewerten können. Schwierig wird es, wenn Auszubildende überfordert sind, Konflikte mit Stationsteams entstehen oder schlechte Leistungen dokumentiert werden müssen. Viele Praxisanleitungen berichten, dass Personalmangel auf den Stationen ihre Arbeit erschwert: Auszubildende werden als Arbeitskraft eingeplant, Anleitungszeiten fallen aus, und die Praxisanleitung selbst wird bei Engpässen in die Versorgung gezogen. Gegenüber dem Stationsdienst sind die Arbeitszeiten oft regelmäßiger, häufig überwiegend im Frühdienst und unter der Woche, ganz verschwinden Spät- oder Wochenenddienste aber nicht überall. Der Verwaltungsanteil mit Nachweisen, Plänen und Beurteilungsbögen ist hoch.
Aussichten
Mit der generalistischen Pflegeausbildung und den verbindlichen Anleitungsquoten ist der Bedarf an qualifizierten Praxisanleitungen deutlich gestiegen, und viele Einrichtungen bauen zentrale Anleitungsteams auf. Wer Erfahrung gesammelt hat, kann die Leitung eines solchen Teams übernehmen, in die Koordination der praktischen Ausbildung wechseln oder über ein Studium der Pflegepädagogik als Lehrkraft an eine Pflegeschule gehen. Auch Aufgaben in der Einarbeitung neuer Mitarbeitender oder in der innerbetrieblichen Fortbildung sind naheliegende Entwicklungswege.
Aufgaben
- Praxiseinsätze von Auszubildenden planen und mit den Stationen abstimmen
- Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräche führen
- Auszubildende bei der Patientenversorgung anleiten und Pflegetätigkeiten vormachen
- Lernfortschritte beurteilen und Anleitungsstunden dokumentieren
- Praktische Prüfungen vorbereiten und als Prüferin oder Prüfer abnehmen
- Mit Pflegeschule und Stationsleitungen zusammenarbeiten
- Lernangebote wie Skills-Trainings oder Lerngruppen organisieren
Voraussetzungen
- Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann oder in einem früheren Pflegeberuf
- Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Einsatzbereich innerhalb der letzten fünf Jahre
- Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden
- Jährlich 24 Stunden pädagogische Fortbildung
- Fachliche Sicherheit in der Pflege und Freude am Erklären
- Konfliktfähigkeit und Fähigkeit, fair zu bewerten
- Körperliche Belastbarkeit für die Arbeit in der direkten Pflege
Der Weg in den Beruf
Der Weg führt über die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Danach folgt eine berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung mit mindestens 300 Stunden, die meist sechs bis zwölf Monate dauert und mit einem Zertifikat abschließt.
Wo man arbeitet
- Krankenhäuser und Universitätskliniken
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Ambulante Pflegedienste
- Rehabilitationskliniken
- Psychiatrische Kliniken
- Kinderkliniken
Was du als Zentrale Praxisanleitung verdienst
Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.
- Berufseinstieg
- 4.000 € 3.600 – 4.400 €
- Mit Berufserfahrung
- 4.400 € 3.900 – 4.900 €
- Mit langjähriger Erfahrung
- 5.000 € 4.400 – 5.800 €
Im öffentlichen Dienst richtet sich das Gehalt nach dem TVöD-P beziehungsweise TV-L, kirchliche Träger zahlen nach AVR Caritas oder AVR Diakonie, meist mit Eingruppierung oberhalb der regulären Pflegefachkraft oder mit einer Zulage für die Praxisanleitung. Bei privaten Trägern, vor allem in der Altenpflege ohne Tarifbindung, liegen die Gehälter oft niedriger, und Schichtzulagen fallen bei überwiegend freigestellter Tätigkeit geringer aus als im Stationsdienst.
Gehalt als Zentrale Praxisanleitung nach Bundesland → Was dir in der Ausbildung zusteht →