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Finanzen & Controlling

Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten

Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten lernen in drei Jahren, Versicherte von Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung zu beraten, Ansprüche zu prüfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu bewilligen. Die Ausbildung findet bei Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaften statt.

Das Berufsbild

Was machen Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten?

Die Ausbildung findet in einer von fünf Fachrichtungen statt: allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, knappschaftliche oder landwirtschaftliche Sozialversicherung. Der Alltag ist Sachbearbeitung am Bildschirm und Kontakt mit Versicherten. Bei einer Krankenkasse heißt das etwa: Mitgliedschaften anlegen, Familienversicherungen prüfen, Krankengeld berechnen, Anträge auf Hilfsmittel oder Reha bearbeiten und Beiträge von Arbeitgebern kontrollieren. In der Rentenversicherung klären Auszubildende Versicherungskonten, erfassen Kindererziehungszeiten und bereiten Rentenbescheide vor. In der Unfallversicherung geht es um Arbeitsunfälle, Heilbehandlung und Verletztengeld. Dazu kommen Telefonate, Beratungsgespräche am Schalter und Schriftverkehr, in dem Entscheidungen rechtlich sauber begründet werden müssen. Die Auszubildenden durchlaufen mehrere Abteilungen und lernen parallel in der Berufsschule oder im dienstbegleitenden Unterricht des Trägers Sozialrecht, Rechnungswesen und Verwaltungsverfahren.

Wie wird man Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten?

Gesetzlich ist kein Schulabschluss vorgeschrieben, die Träger stellen aber überwiegend Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerer Reife oder Abitur ein. Viele Häuser nutzen Online-Tests und Assessment-Center, die Bewerbungsfristen liegen oft ein Jahr vor Ausbildungsbeginn. Die Ausbildung dauert drei Jahre, mit Abitur oder guten Leistungen ist eine Verkürzung möglich. Sie endet mit einer Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle, bei bundesweiten Trägern meist dem Bundesamt für Soziale Sicherung. Wer eine kaufmännische Ausbildung oder ein abgebrochenes Studium mitbringt, kann ebenfalls einsteigen, ein Quereinstieg ohne Ausbildung ist dagegen kaum üblich, weil der Abschluss Grundlage für die Eingruppierung ist.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit ist fast ausschließlich sitzend und bildschirmlastig. Das Sozialrecht ist umfangreich und ändert sich häufig, in den ersten Monaten wirkt die Menge an Paragrafen, Rundschreiben und Fachbegriffen auf viele erdrückend. Wer ungern liest und Texte genau auslegt, tut sich schwer. Der Kontakt mit Versicherten ist nicht immer angenehm: Menschen in Krankheit, nach Unfällen oder kurz vor der Rente sind oft verunsichert, manche sind wütend über Ablehnungen, die rechtlich korrekt sind. Telefondienst kann an Callcenter-Arbeit erinnern. Die Arbeitszeiten sind dafür geregelt, meist mit Gleitzeit und ohne Schicht- oder Wochenenddienst. Die Prüfungen gelten als anspruchsvoll, Lernen zu Hause gehört dazu.

Aussichten

Die Übernahmechancen nach der Ausbildung sind gut, weil die Träger in den nächsten Jahren viele Beschäftigte in den Ruhestand verabschieden. Gleichzeitig verändert die Digitalisierung die Arbeit: Einfache Vorgänge laufen zunehmend automatisiert, Geschäftsstellen von Krankenkassen werden zusammengelegt oder geschlossen, und durch Kassenfusionen kann der Arbeitsort wechseln. Gefragt bleiben Fachkräfte für komplexe Fälle, Beratung und Prüfdienste. Nach einigen Jahren Berufserfahrung führt die Fortbildung zum Sozialversicherungsfachwirt in Sachgebietsleitungen und Spezialfunktionen. Alternativ ist ein Studium etwa im Bereich Sozialversicherung oder Sozialrecht möglich, teils vom Arbeitgeber unterstützt, das den Weg in den gehobenen Dienst und Führungspositionen öffnet.

Aufgaben

  • Anträge auf Krankengeld, Reha oder Renten prüfen und vorbereiten
  • Versicherte am Telefon, schriftlich und persönlich beraten
  • Mitgliedschaften und Versicherungsverhältnisse anlegen und klären
  • Beiträge berechnen und Meldungen von Arbeitgebern kontrollieren
  • Bescheide formulieren und rechtlich begründen
  • Versicherungskonten auf Lücken prüfen und Zeiten erfassen
  • Widersprüche vorbereiten und Akten für Fachabteilungen aufbereiten

Voraussetzungen

  • Mittlere Reife oder Abitur, in der Praxis meist erwartet
  • Gute Noten in Deutsch und Mathematik
  • Bereitschaft, sich in umfangreiche Rechtsvorschriften einzuarbeiten
  • Sorgfalt und Genauigkeit bei Berechnungen und Bescheiden
  • Freundliches, geduldiges Auftreten gegenüber belasteten Menschen
  • Sicherer Umgang mit PC und Fachsoftware

Der Weg in den Beruf

Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und kann bei guten Leistungen oder Abitur verkürzt werden. Sie findet beim Versicherungsträger sowie in der Berufsschule oder im dienstbegleitenden Unterricht statt und endet mit der Abschlussprüfung zum Sozialversicherungsfachangestellten in der gewählten Fachrichtung.

Wo man arbeitet

  • Gesetzliche Krankenkassen wie AOK, Ersatz- und Betriebskrankenkassen
  • Deutsche Rentenversicherung Bund und Regionalträger
  • Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
  • Knappschaft-Bahn-See
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Was du als Auszubildende zum Sozialversicherungsfachangestellten verdienst

Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.

Berufseinstieg
3.200 € 2.900 – 3.500 €
Mit Berufserfahrung
3.800 € 3.400 – 4.200 €
Mit langjähriger Erfahrung
4.600 € 4.100 – 5.300 €

Die Werte gelten nach der Ausbildung, während der Ausbildung liegt die Vergütung je nach Träger und Ausbildungsjahr bei rund 1.200 bis 1.450 Euro. Bezahlt wird fast überall nach Tarif, etwa dem TVöD bei der Deutschen Rentenversicherung, dem TV-AOK bei den AOKs, dem TV-EK bei den Ersatzkassen oder dem BG-AT bei den Berufsgenossenschaften, sodass vor allem Träger, Entgeltgruppe und Fortbildungen den Unterschied machen.

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