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Gastronomie & Tourismus

Küchenhilfe

Küchenhilfen unterstützen Köchinnen und Köche bei der Vorbereitung von Speisen, spülen Geschirr und halten die Küche sauber. Der Einstieg ist ohne Ausbildung möglich, die Arbeit ist körperlich anstrengend und meist nahe am Mindestlohn bezahlt.

Das Berufsbild

Was macht eine Küchenhilfe?

Küchenhilfen erledigen die Arbeiten, die eine Küche am Laufen halten, ohne selbst die Gerichte zu verantworten. Morgens werden Lieferungen angenommen, auf Vollständigkeit geprüft und in Kühlräume und Lager eingeräumt. Danach geht es an die Vorbereitung: Kartoffeln schälen, Gemüse putzen und schneiden, Salate waschen, Fleisch portionieren, Saucen nach Anweisung ansetzen. Während des Service richten Küchenhilfen einfache Speisen an, füllen Ausgabetheken auf oder portionieren in Kantinen und Krankenhäusern Essen auf Tabletts. Ein großer Teil der Arbeit ist Reinigung: Geschirr, Töpfe und Bleche spülen, die Spülmaschine bedienen, Arbeitsflächen, Geräte und Böden säubern und Müll trennen. Dazu gehört das Dokumentieren von Kühltemperaturen und Reinigungsschritten nach den Hygieneplänen des Betriebs.

Wie wird man Küchenhilfe?

Für die Tätigkeit gibt es keine Ausbildung und keinen vorgeschriebenen Schulabschluss. Eingearbeitet wird im Betrieb, meist in wenigen Tagen. Pflicht ist die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt, die vor dem ersten Arbeitstag vorliegen muss und vielerorts auch online möglich ist. Grundkenntnisse in Deutsch erleichtern die Arbeit, weil Anweisungen, Rezepturen und Hygienevorschriften verstanden werden müssen; in vielen Küchen arbeiten aber Teams mit unterschiedlichen Muttersprachen. Der Beruf eignet sich für den Quereinstieg, für Menschen ohne Abschluss und als Nebenjob. Wer später mehr Verantwortung möchte, kann über die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft Küche oder die dreijährige Ausbildung zum Koch beziehungsweise zur Köchin einen anerkannten Abschluss erwerben, teils auch verkürzt oder als Externenprüfung nach mehreren Jahren Praxis.

Was der Beruf verlangt

Die Arbeit findet fast vollständig im Stehen statt, oft in heißen, feuchten und lauten Räumen. Schwere Töpfe, Getränkekisten und Lieferungen müssen gehoben werden, und der ständige Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln belastet die Haut. Rutschige Böden, Messer und heiße Geräte bergen Verletzungsgefahr. In Restaurants und Hotels wird abends, an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet, häufig im Teildienst mit einer langen Pause am Nachmittag. In der Gemeinschaftsverpflegung von Kantinen, Schulen und Kliniken sind die Zeiten regelmäßiger, beginnen aber oft sehr früh. Zu Stoßzeiten herrscht Zeitdruck, und der Ton in Küchen kann rau sein. Die Bezahlung liegt meist nahe am gesetzlichen Mindestlohn, viele Stellen sind befristet, in Teilzeit oder als Minijob ausgeschrieben, und Saisonbetriebe stellen nur für einige Monate ein. Anerkennung für die Arbeit ist im Betrieb nicht immer selbstverständlich.

Aussichten

Die Gastronomie sucht seit Jahren Personal, Küchenhilfen finden daher in den meisten Regionen schnell eine Stelle, besonders in Tourismusgebieten und in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Kehrseite ist eine hohe Fluktuation und wenig Verhandlungsspielraum beim Gehalt. Stabilere Bedingungen bieten häufig Krankenhäuser, Pflegeheime und Betriebe des öffentlichen Dienstes, die nach Tarif bezahlen. Aufstieg ohne Abschluss ist begrenzt: Mit Erfahrung lassen sich Aufgaben wie die Leitung der Spülküche, die kalte Küche oder die Frühstücksvorbereitung übernehmen. Wer sich weiterentwickeln will, kommt um eine Ausbildung als Fachkraft Küche oder Koch kaum herum; danach stehen Wege bis zum Küchenmeister offen.

Aufgaben

  • Warenlieferungen annehmen, prüfen und einlagern
  • Gemüse, Obst und Kartoffeln waschen, schälen und schneiden
  • Einfache Speisen und Salate nach Anweisung zubereiten und anrichten
  • Essen in Kantinen oder Kliniken portionieren und ausgeben
  • Geschirr, Töpfe und Küchengeräte spülen und reinigen
  • Arbeitsflächen, Böden und Kühlräume nach Hygieneplan säubern
  • Temperaturen und Reinigungsschritte dokumentieren
  • Abfälle trennen und entsorgen

Voraussetzungen

  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt
  • Körperliche Belastbarkeit für langes Stehen, Heben und Arbeit in Hitze
  • Sorgfalt bei Hygiene und Sauberkeit
  • Grundkenntnisse in Deutsch, um Anweisungen und Vorschriften zu verstehen
  • Bereitschaft zu Früh-, Abend- und Wochenenddiensten
  • Unempfindliche Haut gegenüber Wasser und Reinigungsmitteln

Der Weg in den Beruf

Eine Ausbildung ist nicht erforderlich, die Einarbeitung erfolgt in wenigen Tagen direkt im Betrieb. Vor Arbeitsbeginn muss die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorliegen. Wer einen Abschluss möchte, kann die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft Küche oder die dreijährige Ausbildung zum Koch anschließen.

Wo man arbeitet

  • Restaurants und Gaststätten
  • Hotels
  • Betriebskantinen und Mensen
  • Krankenhäuser und Pflegeheime
  • Cateringunternehmen und Großküchen
  • Schulen und Kindertagesstätten

Was du als Küchenhilfe verdienst

Monatsbrutto in Euro, bundesweit, nach Berufserfahrung.

Berufseinstieg
2.350 € 2.200 – 2.600 €
Mit Berufserfahrung
2.450 € 2.250 – 2.800 €
Mit langjähriger Erfahrung
2.650 € 2.400 – 3.100 €

In der privaten Gastronomie liegt das Gehalt meist am gesetzlichen Mindestlohn oder knapp darüber; wo ein Tarif gilt, sind es die regionalen Entgelttarifverträge des DEHOGA für das Gastgewerbe. Deutlich besser bezahlen Kliniken, Pflegeheime und Kommunen nach TVöD oder TV-L, während Minijobs, Teilzeit und Saisonverträge das tatsächliche Monatseinkommen oft drücken.

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