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Geld

Deine erste Abrechnung: warum von 1.000 Euro nicht 1.000 ankommen

Brutto, netto, fünf Abzüge und eine Steuerklasse, die niemand erklärt hat. Ein Gang durch die Lohnabrechnung – und die zwei Zeilen, die man tatsächlich prüfen muss.

6 min von Steven Schulz


Die erste Lohnabrechnung ist für fast alle eine kleine Enttäuschung. Im Vertrag stand eine Zahl, auf dem Konto liegt eine kleinere, und dazwischen liegt ein Blatt Papier mit Abkürzungen, das niemand erklärt hat.

Also hier der Gang durch dieses Blatt. Es lohnt sich einmal im Leben, denn danach liest man jede Abrechnung in dreißig Sekunden – und man merkt es, wenn etwas falsch ist.

Brutto und Netto

Brutto ist, was du verdienst. Diese Zahl steht im Vertrag und in der Stellenanzeige. Netto ist, was überwiesen wird. Dazwischen liegen zwei Arten von Abzügen: Sozialversicherungsbeiträge und Steuern.

Grob als Orientierung: Von einer Ausbildungsvergütung bleiben meistens 75 bis 80 Prozent übrig, von einem höheren Gehalt anteilig weniger, weil die Lohnsteuer mit dem Einkommen steigt. Bei sehr niedrigen Vergütungen bleibt fast alles, weil keine Lohnsteuer anfällt.

Die fünf Abzüge in der Sozialversicherung

Sie stehen auf jeder Abrechnung, meist als Block „AV/KV/PV/RV“ oder ähnlich. Bei allen fünf zahlt dein Arbeitgeber etwa die Hälfte dazu, ohne dass es auf deinem Konto sichtbar wird – die tatsächliche Belastung ist also doppelt so hoch wie dein Anteil.

  • Rentenversicherung (RV). Der größte Posten. Er landet auf deinem Rentenkonto, und deine Ausbildungszeit zählt darin mit.
  • Krankenversicherung (KV). Dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse, plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der ist der Grund, warum sich ein Kassenvergleich lohnt – wechseln kannst du in der Regel nach zwölf Monaten Bindung.
  • Pflegeversicherung (PV). Kleiner Posten. Kinderlose über 23 zahlen einen Zuschlag.
  • Arbeitslosenversicherung (AV). Kleiner Posten, und der Grund, warum du nach einer Beschäftigung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
  • Unfallversicherung. Die zahlt dein Arbeitgeber allein; sie erscheint nicht in deinen Abzügen, gilt aber ab dem ersten Tag – auch auf dem Weg zur Arbeit und zur Berufsschule.

Zwei Sonderfälle, die für dich wichtig sein können: Auszubildende mit einem Bruttobetrag bis 325 Euro zahlen keine eigenen Beiträge, der Betrieb trägt sie allein. Und Werkstudenten zahlen nur die Rentenversicherung, solange sie die 20-Stunden-Grenze halten – das ist das Werkstudentenprivileg, ausführlich in der 20-Stunden-Regel.

Die Steuern

Lohnsteuer. Sie fällt erst an, wenn dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt – bei einer niedrigen Ausbildungsvergütung ist die Zeile oft leer. Der wichtige Punkt: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung. Hast du im Jahr insgesamt weniger verdient, als der Freibetrag hergibt, bekommst du sie über die Steuererklärung zurück. Das betrifft praktisch jeden, der mitten im Jahr angefangen hat.

Solidaritätszuschlag. Für normale Einkommen weggefallen; steht oft noch mit 0,00 auf dem Zettel.

Kirchensteuer. Nur, wenn du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst.

Die Steuerklasse steht oben auf der Abrechnung und bestimmt, wie viel Lohnsteuer im Monat abgezogen wird. Ledig ohne Kinder ist Klasse I – das ist bei einer ersten Stelle fast immer richtig. Steht dort etwas anderes, ohne dass du verheiratet bist oder Kinder hast, ist das ein Fall für die Personalabteilung.

Was dein Arbeitgeber von dir braucht

Damit die Abrechnung überhaupt richtig laufen kann, braucht er drei Dinge – und fehlt eines, wirst du in der ersten Abrechnung nach der höchsten Steuerklasse abgerechnet, was unangenehm ist und sich später ausgleicht:

  • Steuer-Identifikationsnummer. Elf Ziffern, wird bei der Geburt zugeteilt. Falls du sie nicht findest: das Bundeszentralamt für Steuern schickt sie dir erneut zu.
  • Sozialversicherungsnummer. Steht auf dem Sozialversicherungsausweis; die Rentenversicherung stellt ihn aus, deine Krankenkasse hilft weiter.
  • Name deiner Krankenkasse und ihre Mitgliedsbescheinigung.

Bei Jugendlichen kommt die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dazu (§ 32 JArbSchG) – ohne sie darf ein Betrieb dich nicht beschäftigen. Sie ist kostenlos, das Land trägt sie.

Die Posten, die sonst noch auftauchen

Drei Zeilen, die viele zum ersten Mal auf einer Abrechnung sehen und die kein Fehler sind:

Geldwerter Vorteil / Sachbezug. Wenn dein Betrieb dir etwas gibt, das Geld wert ist – ein Jobticket, ein Essenszuschuss, ein Diensthandy zur privaten Nutzung –, wird das dem Brutto zugerechnet und danach wieder abgezogen. Es erhöht deine Abgaben leicht, ist aber unterm Strich fast immer ein Gewinn: die Leistung ist mehr wert als die Steuer darauf.

Vermögenswirksame Leistungen. Ein kleiner Betrag, den manche Betriebe zusätzlich in einen Sparvertrag zahlen. Du musst ihn beantragen und einen Vertrag abschließen – wer es nicht tut, verschenkt Geld, das im Tarifvertrag für ihn vorgesehen ist.

Jahreswerte oder „laufendes Jahr“. Rechts oder unten stehen die aufsummierten Beträge seit Januar. Diese Spalte ist die nützlichste auf dem ganzen Blatt, wenn es um die Steuererklärung, einen BAföG-Antrag oder eine Mietbürgschaft geht – dort steht in einer Zahl, was du dieses Jahr verdient hast.

Die zwei Zeilen, die du wirklich prüfen musst

Nicht alles auf dieser Abrechnung lohnt eine Kontrolle. Zwei Dinge schon, und zwar jeden Monat in zehn Sekunden:

  1. Stimmt das Brutto mit deinem Vertrag überein? Bei Stundenlohn: Stundenzahl mal Satz. Bei Ausbildungsvergütung: die Zahl für dein aktuelles Ausbildungsjahr – der häufigste Abrechnungsfehler überhaupt ist ein nicht umgestelltes Lehrjahr. Es steigt zum Beginn des zweiten Jahres automatisch, aber die Lohnbuchhaltung merkt es nicht immer.
  2. Ist die Steuerklasse richtig? Steht dort VI, fehlt deine Steuer-ID.

Alles andere ergibt sich rechnerisch daraus. Wenn eine der beiden Zeilen falsch ist, geh zur Personalabteilung oder zu deinem Ausbilder, freundlich und mit der Abrechnung in der Hand. Das ist ein Verwaltungsfehler und kein Konflikt.

Und die Steuererklärung: der einzige Fall, in dem sie ein Geschenk ist

Wenn du in einem Jahr insgesamt unter dem Grundfreibetrag verdient hast, im Lauf des Jahres aber Lohnsteuer abgezogen wurde, bekommst du sie komplett zurück. Du musst sie nur holen.

Das betrifft fast alle, die mitten im Jahr in eine Ausbildung oder einen Job einsteigen, und viele Werkstudenten. Der Antrag geht online über Elster, dauert bei einem einzigen Arbeitsverhältnis eine halbe Stunde, und die Frist läuft vier Jahre – du kannst also auch alte Jahre nachholen.

Abziehen kannst du dabei unter anderem: Fahrtkosten zur Arbeit und zur Berufsschule, Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Beiträge zu Berufsverbänden, Kosten einer auswärtigen Unterbringung. Sammle die Belege in einem Umschlag – das ist die ganze Vorbereitung, die es braucht.

Die kurze Fassung

Brutto minus fünf Sozialversicherungsbeiträge minus Lohnsteuer ergibt netto. Rentenversicherung ist der größte Posten und kein verlorenes Geld. Lohnsteuer bei kleinen Vergütungen oft null und im Zweifel rückholbar. Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und Krankenkasse früh abgeben. Und jeden Monat zwei Zeilen prüfen: Brutto und Steuerklasse.

Was dir überhaupt zusteht, steht in Ausbildungsvergütung; was es daneben gibt, in Geld neben der Ausbildung.

Und jetzt?

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