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Geld

Geld neben der Ausbildung: BAB, Kindergeld, Wohngeld, Fahrtkosten

Für viele ist die Ausbildungsvergütung nicht der größte Hebel, sondern das, was daneben beantragt werden kann. Sechs Leistungen und wo man sie beantragt.

5 min von Steven Schulz


Wer eine Ausbildung beginnt und feststellt, dass die Vergütung für eine eigene Wohnung nicht reicht, hört oft den Satz „dann musst du nebenbei arbeiten“. Das ist meistens der falsche erste Schritt. Denn es gibt Leistungen, die genau für diese Lage gemacht sind, und die zusammen häufig mehr bringen als ein Nebenjob – ohne dass du nach der Arbeit noch arbeitest.

Der Grund, warum sie so wenig genutzt werden, ist banal: Man muss sie beantragen, und man muss wissen, dass sie existieren. Hier sind sie.

1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Die wichtigste und die am häufigsten übersehene. Die Agentur für Arbeit zahlt eine Beihilfe zur betrieblichen Berufsausbildung, wenn du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnen kannst (§ 56 SGB III).

„Nicht wohnen kannst“ ist dabei kein Wunsch, sondern ein Tatbestand: Der Ausbildungsbetrieb ist vom Elternhaus aus nicht in zumutbarer Zeit erreichbar, oder du bist über 18 und verheiratet oder hast ein Kind. Der Pendelweg ist der übliche Grund.

Wie viel es gibt, richtet sich nach dem Bedarf – Unterkunft, Fahrten, Arbeitskleidung – abzüglich deines Einkommens und des Einkommens deiner Eltern, jeweils mit Freibeträgen. Es ist ein Zuschuss und kein Darlehen: du zahlst es nicht zurück.

Der Antrag geht an die Agentur für Arbeit, am besten vor Ausbildungsbeginn, denn gezahlt wird erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer im September anfängt und im Dezember beantragt, hat drei Monate verschenkt. Es gibt auch eine Beihilfe für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, und für schulische Ausbildungen greift stattdessen das BAföG – ein häufiger Fallstrick, denn schulische Ausbildungen wie die klassische Erzieherausbildung sind keine betriebliche Ausbildung.

2. Kindergeld – auch während der Ausbildung

Kindergeld läuft weiter, solange du in einer Erstausbildung bist, bis zum Monat, in dem du 25 wirst. Deine Ausbildungsvergütung spielt dabei keine Rolle; die Einkommensgrenze ist seit 2012 abgeschafft.

Zwei Punkte, die häufig für Verwirrung sorgen: Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung gilt für eine Zweitausbildung eine Grenze für Erwerbstätigkeit von 20 Wochenstunden. Und: Das Kindergeld wird an deine Eltern gezahlt – wenn du eigene Kosten trägst, kannst du beantragen, dass es an dich ausgezahlt wird (Abzweigung).

3. Wohngeld

Wenn du eine eigene Wohnung hast und BAB nicht beziehst, kommt Wohngeld in Frage – ein Zuschuss zur Miete, der von Einkommen, Miethöhe und Wohnort abhängt. Auszubildende mit eigener Wohnung haben oft Anspruch und wissen es nicht.

Wichtig: Wohngeld und BAB schließen sich in Teilen aus. Prüf beides, beantrage das Günstigere, und frag bei der Wohngeldstelle der Stadt oder der Gemeinde nach – die rechnen es dir aus.

4. Fahrtkosten und Schülerticket

Hier gibt es kein Bundesgesetz, sondern sechzehn Wege, und es lohnt zu fragen:

  • Der Betrieb. Viele zahlen ein Ticket oder einen Zuschuss, freiwillig oder nach Tarifvertrag. Frag danach; es wird selten von selbst angeboten.
  • Das Land oder der Verkehrsverbund. Es gibt vergünstigte Tickets für Auszubildende, teils mit Zuschüssen des Landes. Die Namen unterscheiden sich je Region; beim Verkehrsverbund nachfragen.
  • Das Deutschlandticket in seiner Variante für Auszubildende und Studierende, wo es angeboten wird.
  • Die überbetriebliche Ausbildung. Kosten für Lehrgänge trägt der Betrieb, die Fahrten dorthin sind oft erstattungsfähig.
  • Die Steuererklärung. Fahrten zum Betrieb und zur Berufsschule sind Werbungskosten. Bei täglichem Pendeln kommt über ein Jahr ein erheblicher Betrag zusammen.

5. Der Nebenjob – erlaubt, aber mit drei Einschränkungen

Ein Nebenjob neben der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, aber nicht unbegrenzt:

  • Der Ausbildungszweck hat Vorrang. Eine Nebentätigkeit, die dich so erschöpft, dass du in der Ausbildung ausfällst, darf dein Betrieb untersagen.
  • Die Arbeitszeitgrenzen gelten für alle Jobs zusammen. Bist du unter 18, sind es nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz insgesamt acht Stunden am Tag und 40 in der Woche. Über 18 gilt das Arbeitszeitgesetz mit in der Regel acht, ausnahmsweise zehn Stunden täglich.
  • Sag es deinem Betrieb. Viele Ausbildungsverträge verlangen eine Anzeige oder Zustimmung. Ein nicht gemeldeter Nebenjob ist ein unnötiger Konflikt.

Und die Rechnung, die man vorher machen sollte: Ein Nebenjob mit acht Stunden am Wochenende bringt im Monat einige hundert Euro brutto. BAB plus vergünstigtes Ticket plus zurückgeholte Lohnsteuer kann in derselben Größenordnung liegen – und kostet dich keinen Samstag.

6. Die Steuererklärung

Für Auszubildende ist sie fast immer ein Plus, weil die Vergütung im ersten Jahr oft unter dem Grundfreibetrag liegt und trotzdem Lohnsteuer abgezogen wurde. Die Frist läuft vier Jahre rückwirkend – du kannst also 2026 noch für 2022 abgeben.

Was du absetzen kannst: Fahrten, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Bewerbungskosten, Kosten der auswärtigen Unterbringung, Beiträge zu Gewerkschaft oder Berufsverband. Sammle die Belege in einem Umschlag; mehr Ordnung braucht es nicht. Wie die Abzüge auf der Abrechnung zustande kommen, steht in die erste Abrechnung verstehen.

Ein Fahrplan für die ersten Wochen

Nicht schön, aber wirksam. Setz dich einen Nachmittag hin und arbeite das ab:

  1. Agentur für Arbeit anrufen und fragen, ob BAB in Frage kommt. Wenn ja, sofort beantragen – rückwirkend gibt es nichts.
  2. Familienkasse prüfen: läuft das Kindergeld weiter, und an wen wird gezahlt?
  3. Beim Betrieb nach einem Fahrtkostenzuschuss fragen und nach vermögenswirksamen Leistungen.
  4. Beim Verkehrsverbund das Azubi-Ticket beantragen.
  5. Wenn du eine eigene Wohnung hast: Wohngeld durchrechnen lassen.
  6. Einen Umschlag beschriften für die Belege des Jahres.

Das sind zwei bis drei Stunden Aufwand. Gemessen an dem, was dabei herauskommen kann, ist es die am besten bezahlte Zeit deines Ausbildungsjahres.

Wenn es trotzdem nicht reicht

Dann ist das kein persönliches Versagen, sondern eine Rechnung, die nicht aufgeht. Zwei Wege, die dann in Frage kommen, ohne die Ausbildung aufzugeben: ein Betrieb näher am Wohnort – ein Wechsel ist möglich, ohne die Ausbildungszeit zu verlieren, siehe Ausbildung abbrechen – oder ein Beruf mit höherer tariflicher Vergütung im selben Feld, siehe Ausbildungsvergütung.

Und die Schuldner- oder Sozialberatung der Stadt ist kostenlos, wenn Geld tatsächlich das Problem ist. Sie kennen alle sechs Leistungen oben und noch ein paar mehr.

Die offenen Stellen stehen in der Liste – bei der Suche lohnt es sich, den Weg mitzurechnen. Eine Ausbildung in der Nachbarstadt mit fünfzig Euro weniger im Monat kann unter dem Strich die bessere sein.

Und jetzt?

Wissen hilft beim Entscheiden, nicht beim Anfangen. In der Liste stehen heute alle Stellen, für die niemand Berufserfahrung von dir verlangt.

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