Probezeit in der Ausbildung: was in den ersten Monaten gilt
Ein bis vier Monate, in denen beide Seiten jederzeit kündigen können. Was das praktisch bedeutet, was trotzdem nicht erlaubt ist und woran du merkst, ob es passt.
6 min von Steven Schulz
Die Probezeit hat einen schlechteren Ruf, als sie verdient. Sie klingt wie eine Prüfung, die man bestehen muss – und sie ist in Wahrheit die einzige Zeit in der ganzen Ausbildung, in der du ohne Begründung aussteigen kannst.
Beides ist derselbe Satz im Gesetz. § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz erlaubt in der Probezeit die Kündigung jederzeit, ohne Frist und ohne Angabe eines Grundes, und er erlaubt sie beiden Seiten. Nach der Probezeit ist das Verhältnis für den Betrieb sehr fest – er braucht dann einen wichtigen Grund. Für dich bleibt ein Weg offen, aber nur mit vier Wochen Frist und einer Erklärung.
Das ist der Grund, warum diese Monate wichtig sind. Nicht, weil du dich beweisen musst, sondern weil hier beide noch leicht wieder auseinandergehen können.
Wie lang sie dauert
Mindestens einen Monat, höchstens vier (§ 20 BBiG). Wie lang genau, steht in deinem Vertrag; ist dort etwas Längeres vereinbart, gilt trotzdem die Höchstgrenze von vier Monaten.
Wird die Ausbildung in der Probezeit für längere Zeit unterbrochen – etwa durch eine lange Krankheit von mehr als einem Drittel der vereinbarten Probezeit –, verlängert sie sich um diesen Zeitraum (§ 20 Satz 2 BBiG). Sinn der Sache: Beide Seiten sollen die Probezeit auch wirklich nutzen können.
Fang deshalb mit einer einfachen Notiz an: Schreib dir das Enddatum der Probezeit in den Kalender. Es ist der Tag, ab dem ein Gespräch über Zweifel eine andere Tragweite hat.
Was in dieser Zeit erlaubt ist – und was nicht
Die Probezeit lockert das Kündigungsrecht. Sie setzt nichts anderes außer Kraft. Das wird verwechselt, und daraus entstehen die meisten unnötigen Probleme.
Es gilt weiter:
- Die vereinbarte Vergütung, in voller Höhe, ab dem ersten Tag (§ 17 BBiG).
- Der Ausbildungszweck: Du bist zum Lernen da. Der Betrieb darf dir nur Aufgaben geben, die dem Ausbildungsziel dienen und deinen Kräften angemessen sind (§ 14 Abs. 2 BBiG). Drei Monate Lager fegen sind kein Ausbildungsinhalt, egal in welcher Woche.
- Das Jugendarbeitsschutzgesetz, wenn du unter 18 bist – Arbeitszeiten, Pausen, Nachtruhe, Berufsschulbesuch.
- Die Freistellung für die Berufsschule (§ 15 BBiG). Auch in der Probezeit gehst du zur Schule, und die Zeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
- Der Urlaubsanspruch, anteilig für die Monate, die du gearbeitet hast.
- Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bist du krank, bekommst du deine Vergütung weiter, bis zu sechs Wochen (§ 19 BBiG in Verbindung mit dem Entgeltfortzahlungsgesetz). Krankschreiben ist in der Probezeit kein Kündigungsgrund, auch wenn hartnäckig anderes erzählt wird.
Es gilt nicht:
- Ein Kündigungsschutz. Beide Seiten können gehen, formlos in der Begründung, aber nicht formlos in der Form: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Eine mündliche Kündigung, eine per Messenger oder per E-Mail ist unwirksam. Das gilt auch für dich, wenn du kündigst – Papier, Unterschrift, am besten persönlich abgegeben oder per Einwurfeinschreiben.
Woran du merkst, ob es passt
Die Probezeit wird meistens nur aus Sicht des Betriebs gedacht. Dabei bekommst du in diesen Wochen Informationen, die du vorher nicht haben konntest. Nutze sie und achte auf vier Dinge:
Lernst du etwas, oder arbeitest du nur? Beides gehört dazu, aber wenn du nach acht Wochen nichts kannst, was du vorher nicht konntest, ist das ein Befund. Der betriebliche Ausbildungsplan liegt vor – frag danach und sieh nach, ob das, was du tust, darin vorkommt.
Gibt es eine Person, die zuständig ist? Jeder Ausbildungsbetrieb braucht einen Ausbilder oder eine Ausbilderin mit fachlicher und persönlicher Eignung (§§ 28, 30 BBiG). Wenn niemand sagen kann, wer das ist, fehlt nicht ein Name, sondern eine Zuständigkeit.
Wie wird mit Fehlern umgegangen? Das ist der Punkt, der die nächsten Jahre am stärksten bestimmt. Fehler machst du in einer Ausbildung per Definition. Ein Betrieb, in dem man daraus lernt, ist auch dann der richtige, wenn die Vergütung fünfzig Euro niedriger ist.
Wie viele Azubis haben zuletzt abgebrochen? Eine legitime Frage, und die Antwort ist entweder eine Zahl oder ein Ausweichen. Beides sagt dir etwas.
Wenn du zweifelst, aber nicht sicher bist
Der häufigste Fall ist nicht „ich will weg“, sondern „ich weiß nicht, ob das normal ist“. Dafür ist die Reihenfolge wichtig, und sie ist in den ersten Wochen billiger als später:
- Rede mit deinem Ausbilder. Nicht über Wochen ansammeln, sondern früh und konkret: „Ich habe in vier Wochen nur X gemacht, im Plan steht Y – wann kommt das?“
- Rede mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn es im Betrieb eine gibt, oder mit dem Betriebsrat.
- Ruf die Kammer an. Jede IHK und jede Handwerkskammer hat Ausbildungsberaterinnen und -berater. Sie sind für genau das da, sie kosten nichts, und sie sprechen ohne deine Zustimmung nicht mit deinem Betrieb. Das ist der am meisten unterschätzte Anruf in diesem ganzen Bereich.
- Erst danach entscheide. Und wenn du entscheidest zu gehen: in der Probezeit ist es ein Brief, danach eine Prozedur – siehe Ausbildung abbrechen.
Wenn dir gekündigt wird
Es kommt vor, und es ist keine Aussage über deinen Wert. Betriebe kündigen in der Probezeit auch aus Gründen, die mit dir nichts zu tun haben: ein Auftrag ist weggefallen, der Ausbilder hat selbst gekündigt, die Abteilung wird umgebaut.
Was du dann tun solltest, in dieser Reihenfolge: Melde dich bei der Agentur für Arbeit – wer vorher da ist, kommt an Stellen, die noch nicht öffentlich sind. Ruf bei der Kammer an und frag nach freien Plätzen im gleichen Beruf; nach Ausbildungsbeginn werden regelmäßig Plätze frei, weil andere abgebrochen haben. Und bewirb dich weiter, auch mitten im Jahr. Ein später Start ist kein verlorenes Jahr; viele Verträge beginnen zum 1. Oktober oder 1. Januar. Die offenen Stellen stehen in der Liste der Ausbildungsplätze.
Eine Sache noch, die niemand gern hört und die stimmt: Die ersten Monate in einem Betrieb sind für fast alle anstrengend, und zwar unabhängig davon, ob es der richtige Betrieb ist. Früh aufstehen, unter fremden Leuten, den ganzen Tag nicht wissen, was man tun soll. Das legt sich nach sechs bis acht Wochen. Trenne diese Erschöpfung von der Frage, ob die Stelle passt – es sind zwei verschiedene Dinge, und sie fühlen sich in Woche drei identisch an.
Und jetzt?
Wissen hilft beim Entscheiden, nicht beim Anfangen. In der Liste stehen heute alle Stellen, für die niemand Berufserfahrung von dir verlangt.
Weiterlesen
| Artikel | Thema | Erschienen | Lesezeit |
|---|---|---|---|
| Dein Ausbildungsvertrag: die sieben Stellen, auf die du schauen solltest Ein Ausbildungsvertrag ist kurz und vollständig vorgeschrieben. Genau deshalb fällt auf, was fehlt – und diese sieben Punkte entscheiden über die nächsten Jahre. | Ausbildung | 7 min | |
| Berufsschule und Betrieb: wer wann über deine Zeit bestimmt Zwei Lernorte, ein Vertrag – und regelmäßig Streit darüber, wer wann Vorrang hat. Was das Gesetz zur Freistellung sagt, und was am Berufsschultag danach gilt. | Ausbildung | 5 min | |
| Ausbildung abbrechen? Lies das, bevor du kündigst In den meisten Fällen ist Kündigen nicht die erste, sondern die dritte Möglichkeit. Was vorher geht, wie ein sauberer Ausstieg aussieht und was er kostet. | Ausbildung | 7 min |